Die neuen KfW-Förderbedingungen für Wärmepumpen und klimafreundliche Heizsysteme
WAS SICH JETZT ÄNDERT
HEIZUNGSFÖRDERUNG 2026
Die Bundesregierung stellt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu auf. Ab dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen für klimafreundliche Heizsysteme wie Wärmepumpen.
Damit Sie keine Chancen verpassen und Ihre neue Heizung sicher planen können, fassen wir die wichtigsten Änderungen für private Eigentümerinnen und Eigentümer verständlich zusammen – und begleiten Sie von der ersten Frage bis zur fertigen Wärmepumpe.
Wichtiger Hinweis: Alle Angaben auf dieser Seite sind vorbehaltlich der Bestätigung der Fördervoraussetzungen durch die endgültige Richtlinie. Eine Förderung hängt immer von der Erfüllung der jeweiligen Bedingungen ab.
Wer kann mit welcher Förderung rechnen – das Wichtigste auf einen Blick
Die Förderlandschaft bleibt attraktiv, denn ab 21.07.2026 können Sie sich bis zu 80 % Förderung sichern. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:
Damit können Sie ab dem 21. Juli 2026 rechnen:
- Grundförderung bleibt bei 30 %
Für den Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung wie einer Wärmepumpe können weiterhin 30 % Grundförderung angesetzt werden. - Neue Deckelung der förderfähigen Kosten
Der Förderhöchstbetrag pro Wohngebäude wird angepasst: 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste, jeweils 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit. - Klimageschwindigkeitsbonus bleibt, wird aber reduziert
Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt zunächst 16 % und sinkt ab dem 01. Februar 2027 und danach halbjährlich (01.02. und 01.08.) jeweils um 4 Prozentpunkte. - Einkommensbonus wird neu gestaffelt
Je nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen sind künftig 40 %, 30 % oder 10 % als Einkommensbonus möglich. Familien erhalten einen zusätzlichen Zuschlag. - Maximale Förderquote
Die Obergrenze liegt weiterhin bei 70 % der förderfähigen Kosten pro Wohneinheit. Für bestimmte selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit geringerem Einkommen sind bis zu 80 % möglich.
Diese Förderungen werden ab dem 21. Juli 2026 gestrichen:
X Emissionsminderungszuschlag entfällt
Der bisherige Emissionsminderungszuschlag wird gestrichen.
X Der Effizienzbonus entfällt
Der bisherige Effizienzbonus wird zum 21. Juli 2026 abgeschafft.
Mit anderen Worten: Die Wärmepumpe bleibt förderfähig – aber die Spielregeln ändern sich. Wer seine Heizung modernisieren möchte, sollte die neue Struktur kennen und den passenden Zeitpunkt bewusst wählen.
WAS SICH BEI DER HEIZUNGSFÖRDERUNG JETZT ÄNDERT
GRUNDFÖRDERUNG: 30 % BLEIBEN BESTEHEN
Die gute Nachricht zuerst: Die Grundförderung für den Einbau einer neuen, effizienten Heizungsanlage bleibt bei 30 %.
Wenn Sie Ihre alte Heizung gegen eine förderfähige, klimafreundliche Lösung wie eine Wärmepumpe austauschen, kann diese Grundförderung weiterhin angesetzt werden.
Damit bleibt der Heizungstausch auch nach der Umstellung ein attraktiver Hebel, um Investitionskosten zu senken und gleichzeitig Ihre Energiekosten langfristig zu reduzieren.
Warten Sie nicht länger und lassen Sie sich unverbindlich von Ihren Experten von Lorenz Heizungstechnik zu Ihren individuellen Fördermöglichkeiten beraten.
FÖRDERHÖCHSTBETRAG: NEUE GRENZEN
Damit die Zuschusshöhe berechnet werden kann, legt die Förderung fest, welche Kosten maximal berücksichtigt werden dürfen. Diese Förderhöchstbeträge werden ab dem 21. Juli 2026 neu definiert:
- 28.000 Euro für die erste Wohneinheit
- 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
- 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit
Wichtig: Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit wird nicht dauerhaft auf 28.000 Euro bleiben. Er sinkt erstmals am 01. Februar 2027 und danach halbjährlich zum 01. Februar und 01. August eines jeden Jahres um 750 Euro.
Für Eigentümerinnen und Eigentümer bedeutet das: Wer seine Heizung frühzeitig modernisiert und eine Wärmepumpe einplant, profitiert von höher angesetzten förderfähigen Kosten – und damit von einem potenziell größeren Zuschuss.
Bonusförderungen: Was bleibt, was entfällt, was sich ändert
Neben der Grundförderung können zusätzliche Bonuskomponenten Ihre Förderung deutlich erhöhen. Genau hier gibt es ab dem 21. Juli 2026 wichtige Änderungen.
Der bisherige Effizienzbonus wird zum 21. Juli 2026 komplett abgeschafft. Für die Planung Ihrer Wärmepumpe müssen Sie künftig ohne diesen Bonus kalkulieren.
Der Klimageschwindigkeitsbonus bleibt grundsätzlich erhalten. Er beträgt zunächst 16 % und wird künftig schrittweise reduziert:
Erstmalige Senkung am 01. Februar 2027, danach halbjährlich jeweils zum 01. Februar und 01. August um 4 Prozentpunkte.
Dieser Bonus belohnt einen zeitnahen Heizungswechsel. Wer seine alte, fossile Heizung früh durch eine klimafreundliche Lösung ersetzt, kann sich die höheren Bonuswerte sichern. Je später Sie den Wechsel angehen, desto geringer fällt der Klimageschwindigkeitsbonus aus.
Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer wird der Einkommensbonus deutlich differenzierter gestaltet. Entscheidend ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen:
- 40 % Einkommensbonus bei Einkommen bis 30.000 Euro
- 30 % Einkommensbonus bei Einkommen bis 40.000 Euro
- 10 % Einkommensbonus bei Einkommen bis 50.000 Euro
Zusätzlich gibt es einen Familienzuschlag:
Die Bemessungsgrenze des Haushaltsjahreseinkommens erhöht sich um 10.000 Euro, wenn mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt.
Damit wird die Förderung besonders für Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen sowie Familien gezielt verstärkt. Die genaue Berechnung erfolgt auf Basis Ihrer individuellen Einkommenssituation.
Der bisherige Emissionsminderungszuschlag für bestimmte Biomasse-Heizungen wird ab dem 21. Juli 2026 nicht mehr gewährt. Für die Wärmepumpen-Förderung spielt dieser Zuschlag keine Rolle mehr.
Der bisherige Effizienzbonus wird zum 21. Juli 2026 komplett abgeschafft. Für die Planung Ihrer Wärmepumpe müssen Sie künftig ohne diesen Bonus kalkulieren.
Der Klimageschwindigkeitsbonus bleibt grundsätzlich erhalten. Er beträgt zunächst 16 % und wird künftig schrittweise reduziert:
Erstmalige Senkung am 01. Februar 2027, danach halbjährlich jeweils zum 01. Februar und 01. August um 4 Prozentpunkte.
Dieser Bonus belohnt einen zeitnahen Heizungswechsel. Wer seine alte, fossile Heizung früh durch eine klimafreundliche Lösung ersetzt, kann sich die höheren Bonuswerte sichern. Je später Sie den Wechsel angehen, desto geringer fällt der Klimageschwindigkeitsbonus aus.
Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer wird der Einkommensbonus deutlich differenzierter gestaltet. Entscheidend ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen:
- 40 % Einkommensbonus bei Einkommen bis 30.000 Euro
- 30 % Einkommensbonus bei Einkommen bis 40.000 Euro
- 10 % Einkommensbonus bei Einkommen bis 50.000 Euro
Zusätzlich gibt es einen Familienzuschlag:
Die Bemessungsgrenze des Haushaltsjahreseinkommens erhöht sich um 10.000 Euro, wenn mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt.
Damit wird die Förderung besonders für Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen sowie Familien gezielt verstärkt. Die genaue Berechnung erfolgt auf Basis Ihrer individuellen Einkommenssituation.
Der bisherige Emissionsminderungszuschlag für bestimmte Biomasse-Heizungen wird ab dem 21. Juli 2026 nicht mehr gewährt. Für die Wärmepumpen-Förderung spielt dieser Zuschlag keine Rolle mehr.
Maximale Förderquote
bis zu 70 % bzw. 80 % möglich
Für die Inanspruchnahme von Grundförderung und Bonusförderungen gilt weiterhin eine Obergrenze pro Wohneinheit:
- Standardmäßig: Maximal 70 % der förderfähigen Gesamtkosten
- Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro (unter Berücksichtigung des Familienzuschlags, sonst 30.000 Euro) ist eine Obergrenze von bis zu 80 % möglich.
Das bedeutet: Auch nach der Umstellung können in vielen Fällen sehr hohe Förderquoten erreicht werden. Entscheidend ist die individuelle Kombination aus Grundförderung und Boni.
Sven Vormann, unser Wärmepumpenexperte bei Lorenz, unterstützt Sie gerne dabei, die passende Wärmepumpenlösung für Ihr Zuhause zu finden und das Maximum an Förderung für Ihre Situation herauszuholen.
Wertschöpfungsbonus
Für Wärmepumpen wird im 1. Quartal 2027 ein neuer Wertschöpfungsbonus eingeführt, der die Herkunft der Anlage berücksichtigt:
- Die Grundförderung sinkt auf 15 %, wenn die Wärmepumpe außerhalb der EU gefertigt, gebaut oder zusammengebaut wurde.
- Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt wurden, erhalten einen Wertschöpfungsbonus in Höhe von 15 %.
Damit soll die europäische Fertigung gestärkt werden. Für Ihre Planung heißt das: Die Herkunft der Wärmepumpe kann künftig eine spürbare Rolle dabei spielen, wie hoch Ihre Förderung ausfällt.
Gut zu wissen: Mit den von Lorenz eingesetzten Wärmepumpen sind Sie auch für den Wertschöpfungsbonus bestens aufgestellt. Wir achten schon bei der Auswahl der Anlagen darauf, dass Sie von den neuen Fördervorteilen in 2027 profitieren können – und holen so das Maximum für Sie heraus.
Was heißt das konkret für Ihre Wärmepumpe?
Auch nach der Neuausrichtung bleibt die Wärmepumpe eines der wichtigsten Instrumente, um die eigene Wärmeversorgung zu modernisieren und klimafreundlicher zu gestalten.
- Die Wärmepumpe bleibt förderfähig.
30 % Grundförderung bilden weiterhin das stabile Fundament Ihrer Unterstützung. - Attraktive Zusatzboni sind möglich.
Mit Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus lassen sich – je nach persönlicher Situation – deutlich höhere Förderquoten erreichen. - Frühzeitiger Heizungswechsel zahlt sich aus.
Da Klimageschwindigkeitsbonus und Förderhöchstbetrag schrittweise sinken, profitieren Sie von besseren Bedingungen, wenn Sie nicht zu lange warten. - Einkommenssituation und Familienstatus werden wichtiger.
Haushalte mit niedrigem oder mittlerem Einkommen sowie Familien mit Kindern können künftig besonders vom Einkommensbonus profitieren.
Kurz gesagt: Die Wärmepumpe bleibt eine zukunftssichere Lösung – sowohl technisch als auch förderrechtlich. Der Schlüssel liegt darin, die eigene Situation gut zu kennen und das Projekt professionell zu planen.
Förderchancen, die es in Zukunft nicht mehr geben wird
Bis Februar 2027 noch 80 % Förderung auf Ihre neue Wärmepumpe sichern, bevor sie Schritt für Schritt sinkt.
Die aktuelle Förderkulisse für Wärmepumpen ist zeitlich begrenzt: Der Klimageschwindigkeitsbonus und die Förderhöchstbeträge werden erstmals zum 01. Februar 2027 und danach halbjährlich weiter reduziert. Wer seinen Heizungstausch jetzt vorbereitet, profitiert von Förderbedingungen, die so in dieser Höhe nicht wiederkommen werden.
Wir stehen in den Startlöchern, um Sie rechtzeitig rund um Ihre neue Wärmepumpenlösung sowie Ihre Fördermöglichkeiten zu beraten, damit Ihre Wärmepumpe noch vor dem Winter betriebsbereit ist.
Warum sich schnelles Handeln lohnen kann
Die neuen Regeln sind nicht nur eine formale Anpassung – sie wirken sich direkt auf Ihre Förderhöhe und Ihren optimalen Zeitpunkt für den Heizungstausch aus. Drei Gründe, nicht zu lange zu warten:
Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt schrittweise
Je später Sie Ihre alte Heizung durch eine klimafreundliche Lösung ersetzen, desto geringer wird dieser Bonus. Ein früher Wechsel honoriert Ihre Entscheidung stärker.
Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit wird reduziert
Ab dem 01. Februar 2027 sinkt der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit alle sechs Monate um 750 Euro. Wer rechtzeitig plant, kann höhere förderfähige Kosten ansetzen.
Planung, Angebot und Antrag brauchen Zeit
Je früher Sie starten, desto entspannter wird Ihr Weg zur fachgerecht geplanten Wärmepumpe, abgestimmt mit der individuellen Förderstrategie – idealerweise rechtzeitig vor der nächsten Heizsaison.
Wenn Sie bereits über eine Wärmepumpe nachdenken, ist jetzt ein guter Zeitpunkt, konkrete Optionen zu prüfen und die nächsten Schritte einzuleiten.
Förderübersicht ab 21. Juli 2026 – kurz zusammengefasst
Damit Sie die neue Struktur noch einmal kompakt vor Augen haben, hier die wichtigsten Bausteine:
- Grundförderung
- 30 % für förderfähige, klimafreundliche Heizungsanlagen
- Förderhöchstbetrag pro Wohngebäude
- 28.000 Euro für die erste Wohneinheit
- 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
- 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit
- ab 01. Februar 2027 halbjährliche Reduktion des Höchstbetrags der ersten Wohneinheit um 750 Euro
- Klimageschwindigkeitsbonus
- 16 % ab 21. Juli 2026
- Reduktion ab 01. Februar 2027 und anschließend halbjährlich (jeweils am 01.02. und 01.08.) um jeweils 4 Prozentpunkte
- Einkommensbonus (selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer)
- 40 % bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro
- 30 % bei Einkommen bis 40.000 Euro
- 10 % bei Einkommen bis 50.000 Euro
- plus einmaliger Familienzuschlag von 10.000 Euro bei mindestens einem minderjährigen Kind
- Maximale Förderquote pro Wohneinheit
- bis zu 70 % der förderfähigen Gesamtkosten
- bis zu 80 % für bestimmte selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit geringem Einkommen (unter Berücksichtigung des Familienzuschlags)
- Neu ab 1. Quartal 2027: Wertschöpfungsbonus
- Grundförderung sinkt auf 15 % (statt 30 %) für Wärmepumpen mit Fertigung außerhalb der EU
- 15 % Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen mit Fertigung innerhalb der EU
X Entfallende Bestandteile
-
- Effizienzbonus
- Emissionsminderungszuschlag
Hinweis: Die konkrete Förderhöhe hängt immer von Ihrer individuellen Situation, der gewählten Technik und der Erfüllung aller Förderbedingungen ab. Eine verbindliche Aussage zur Förderung kann nur im Rahmen der jeweiligen Richtlinie und Antragsprüfung erfolgen.
Häufige Fragen zur neuen Heizungsförderung
Ja. Die Wärmepumpe zählt auch nach der Anpassung der BEG zu den zentral geförderten Heizsystemen. Die Grundförderung von 30 % bleibt bestehen, zusätzliche Boni können je nach Situation hinzukommen.
Die Grundförderung für klimafreundliche Heizsysteme wie Wärmepumpen beträgt weiterhin 30 % der förderfähigen Kosten – innerhalb der jeweils gültigen Förderhöchstbeträge.
Nein. Der bisherige Effizienzbonus entfällt zum 21. Juli 2026. Die Förderung konzentriert sich künftig auf Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus.
Ab dem 21. Juli 2026 beträgt der Klimageschwindigkeitsbonus 16 %. Ab dem 01. Februar 2027 und danach halbjährlich zum 01. Februar und 01. August eines Jahres sinkt dieser Bonus jeweils um 4 Prozentpunkte.
Ja, in bestimmten Fällen. Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro (unter Berücksichtigung des Familienzuschlags, sonst 30.000 Euro) kann die Obergrenze bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten pro Wohneinheit betragen.
Auf jeden Fall. Die Förderbedingungen ändern sich und sowohl der Klimageschwindigkeitsbonus als auch der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit werden künftig reduziert. Eine rechtzeitige Beratung hilft Ihnen, das Projekt realistisch zu planen, Förderchancen auszuschöpfen und Umsetzung und Antrag sinnvoll aufeinander abzustimmen.
Ja. Wenn Sie mehr als nur den Heizungstausch planen und über Sanierungsvorhaben oder eine Effizienzhaus-Förderung nachdenken, beraten wir Sie ebenfalls gerne persönlich und zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt und wie sich diese mit einem Heizungswechsel kombinieren lassen.
Jetzt Förderchancen prüfen und Wärmepumpe richtig planen
Die neuen Förderbedingungen bringen Veränderungen mit sich – aber weiterhin auch gute Chancen, Ihre Heizkosten zu senken und auf klimafreundliche Technik umzusteigen.
Wenn Sie über eine Wärmepumpe oder einen Heizungstausch nachdenken, begleiten wir Sie gerne:
- mit verständlicher Förderberatung
- mit einer Lösung, die zu Ihrem Haus passt
- mit fachgerechter Planung und Installation
- mit zuverlässigem Service in Lörrach und Umgebung
Lassen Sie uns gemeinsam Ihr Förderpotenzial prüfen und Ihre neue Wärmepumpe sicher auf den Weg bringen.